Nach einem Verkehrsunfall, den Sie nicht oder nur zum Teil verschuldet haben, haben Sie Ansprüche gegen den Schädiger.
In der Regel werden Sie diese Ansprüche gegenüber der zuständigen Haftpflichtversicherung geltend machen.
Dort beschäftigen sich Experten mit der Bearbeitung Ihrer Ansprüche.
Aus diesem Grund sollten Sie sich auch bei der Wahrung Ihrer Ansprüche von Experten vertreten lassen.
Folgende Ansprüche haben Sie möglicherweise:
- Erstattung der Reparaturkosten oder des Totalschadenwerts
- Erstattung der Mietwagenkosten oder des Nutzungsausfalls bzw. der Vorhaltekosten
- Erstattung des merkantilen Minderwerts
- Erstattung einer Kostenpauschale oder der explizit nachgewiesenen Kosten
- Erstattung von Schmerzensgeld
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